Allgemeine Geschäftsbedingungen

und Lieferbedingungen


Allgemein:
Nachbestellungen von Fotos nur noch in schriftlicher Form und gegen Vorkasse.

Alle Fotos/ Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt! Das uneingeschränkte Nutzungsrecht und Copyright sowie alle Rechte am Negativ bzw. dem digitalen Original und an der Aufnahme verbleiben bei der Urheberin!

Der Erwerb und Ankauf eines Fotos beinhaltet das bedingte Recht für den Erwerber die Aufnahme in seinen Anzeigen, Broschüren, Prospekten und Webseiten zu verwenden.

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Foto an Dritte (z.B. Zeitschriften, Verlage o. Ä.) zur redaktionellen Nutzung und/ oder für Werbezwecke weitergegeben, so wird hier eine Honorarzahlung in üblicher und angemessener Form an die Urheberin fällig (im Zweifelsfall haftet der Lieferant des Fotos!).

Bei Verstoß gegen das Urheberrecht, z. B. bei unerlaubtem Vervielfältigen, Kopieren oder Nutzen eines urheberrechtlich geschützten Fotos, behalte ich mir das Recht vor, ein Entschädigungshonorar in entsprechender Höhe und nach professionellen Richtlinien einzufordern.

Bildnachweis:
Veröffentlichung der Fotos nur mit namentlicher Nennung des Urhebers nach §13 UrhG sowie Zusendung eines Belegexemplares gestattet. Der Bildquellennachweis wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt.

Bildvorlagen:
Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepflichtig. Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Speicherung beim Nutzer muss vereinbart werden.

Honorare/Kosten für die Nutzung von Bildern:
Nach den marktüblichen Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen.

Zuschläge:
Zuschläge beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes.

» Unterlassener Bildquellennachweis = plus 100% (Bestätigung durch Rechtssprechung z. B. LG Hamburg vom 20.11.87, Az 74 0 68/78, LG München I vom 23.4.91, Az.210 6247/89) » Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar (OLG FfM Az 11U 49/96(I/1), OLG Celle Az 13U 81/96 + 13U 139/96)